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Abmahnung wegen Anti-Abmahn-Klausel… Neues Urteil: Abmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel im Impressum! „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ – Verwender solcher Klauseln, die eigentlich vor kostenpflichtigen Abmahnungen schützen sollen, werden seit neuestem von der Wettbewerbszentrale abgemahnt. > Weiter…
Auf Gehweg Fahrradfahren für Begleitpersonen Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung sehen auch Neuregelungen für Fahrradfahrer vor. So dürfen Aufsichtspersonen Kinder unter 8 Jahren mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Eine Beaufsichtigung der Kinder soll damit erleichtert werden, denn das Fahren auf Gehwegen war bislang für erwachsene Radfahrer verboten, während die zu begleitenden Kinder den Gehweg benutzen müssen. Kinder unter 8 Jahren können sich außerdem aussuchen, ob sie mit ihrem Fahrrad den Gehweg oder den baulich getrennten Fahrradweg benutzen wollen.
Ausweispflicht? Jeder deutscher muss ab 16 Jahren einen Ausweis besitzen. Ihn aber ständig bei sich zu haben ist aber nicht erforderlich!
Bus überholen Autofahrer dürfen an haltenden Bussen – egal ob Linien- oder Schulbus – sowie Straßenbahnen nur vorsichtig vorbeifahren. Falls nötig, muss das Auto warten. Liegt die Haltestelle bei Straßenbahnen und Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Fahrbahnmitte, ist das Vorbeifahren in Fahrtrichtung nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Autofahrer müssen außerdem ausreichend Abstand halten, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden. Vorsicht bei Bussen mit angeschaltetem Warnblinker An gefährlichen Haltestellen, die mit einem entsprechenden Schild markiert sind, müssen die Busfahrer das Warnblinklicht einschalten. Hier sind die Regeln strikter: Sobald ein Bus während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, gilt ein Überholverbot. An stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Autofahrer lediglich in Schrittgeschwindigkeit (etwa 7 km/h) vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr. Dabei ist es unerheblich, ob die Bushaltestellen außer- oder innerorts liegen. Außerdem spielt es keine Rolle, ob der Bus an einer einfachen Haltestelle oder in einer separaten Busbucht hält. Sind Autofahrer schneller als erlaubt unterwegs, wird ein Bußgeld ab 15 Euro fällig. Busse einfädeln lassen Beim Anfahren müssen Autofahrer Omnibussen des ÖPNV sowie Schulbussen die zügige Abfahrt ermöglichen. Das heißt, sie müssen Busse in den fließenden Verkehr einfädeln lassen. Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand halten, sind von den Regelungen nicht betroffen und dürfen normal überholt und passiert werden. Hier gelten nur die allgemeinen Bestimmungen zu Rücksichtnahme im Verkehr. > adac.de
Eltern haften für ihre Kindere… Sie kennen bestimmt auch den Hinweis: „Betreten des Grundstücks verboten Eltern haften für ihre Kinder“ Das stimmt nun so nicht. Der minderjährige Nachwuchs verursacht einen Schaden. Die Frage der Eltern, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kind oder sogar die Eltern hierfür haften, ist ein immer wieder diskutiertes Thema. Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen für einen Schaden, den sie anderen zufügen: Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht deliktsfähig, d. h. sie können aufgrund eines Schadens, den sie verursacht haben, nicht in Haftung genommen werden. Ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder/Jugendliche bedingt deliktsfähig. In diesem Alter sind Minderjährige für einen verursachten Schaden nicht verantwortlich, wenn sie bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht nicht hatten… > weiter lesen…
Theoretische online Führerscheinfragen Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung findet am Computer (PC) statt. Hier können Sie alle amtlichen Prüfungsfragen kostenlos bereits am PC üben. Demo Version: Wenn Sie das Fragentool erst einmal ausprobieren möchten oder den Führerschein schon haben und checken möchten, wie fit Sie noch sind, nutzen Sie diese Demo-Version (auch für Nicht-Mitglieder).
Parken generell verboten an Bordsteinabsenkung! Es muss unterschieden werden zwischen einer höchstens 5 m langen Bordsteinabsenkung und einem auf längere Strecke höhengleichen Gehweg. Vor einem abgesenkten Bordstein ist das Parken generell verboten, weil mit ihm Fußgängern und Rollstuhlfahrern das Verlassen und Betreten des Gehwegs zur und von der Fahrbahn her erleichtert werden soll. Ein Problem ergibt sich für den Berechtigten einer Grundstückszufahrt, vor der er eigentlich unter Ausschluss der übrigen Verkehrsteilnehmer parken darf, wenn sich in der Zufahrt gleichzeitig ein abgesenkter Bordstein befindet. Undeutliche Straßenbaumaßnahmen (z. B. Wasserablaufrinnen, die den Eindruck einer Bordsteinkante wecken können) führen auch immer wieder zu Unklarheiten bei der Vorfahrtregelung, weil den Verkehrsteilnehmern nicht deutlich wird, ob es sich um eine straßenverkehrsrechtlich gemeinte Bordsteinabsenkung mit der Folge der Wartepflicht handelt oder nicht. > Das Verkehrslexikon Bußgeldkatalog Parken und Halten (§ 12 StVO und § 13 StVO) > Bußgeldrechner: Parken und Halten
Preisauszeichnung! Waren in einen Geschäft sind mit preisen ausgezeichnet, die aber nicht bindend sind. Sie dienen lediglich zur Orientierung für den Kunden. Der eigentliche Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zu Stande. Preisauszeichnungen sind keine verbindliche Verkaufsangebote, es besteht daher auch kein Rechtsanspruch darauf.
Rettungsgasse Mit der Neuregelung zur Rettungsgasse wird klargestellt, wo die Rettungsgasse zu bilden ist – dies war bei vier und mehr Fahrstreifen immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Die Gasse ist jetzt immer „zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung“ zu bilden. Die Rettungsgasse ist außerdem bereits dann zu bilden, wenn sich die Geschwindigkeit so verringert, dass es zum Stau kommen kann
Radwege Sind Radwege durch ein entprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet, müssen diese auch benutzt werden (Radwegebenutzungspflicht). Für Radfahrer gilt die Benutzungspflicht nur für solche Sonderwege, die durch die Verkehrszeichen 237, 240 und 241 gekennzeichnet sind. Diese Zeichen müssen überall dort stehen, wo der Sonderweg beginnt und an jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt werden.
237 240 241
Taxi An einen Taxistand haben sie als Kunde die freie Auswahl mit welchen Fahrzeug sie fahren wollen. Sie müssen nicht in das erste Taxi einsteigen. Auch kurze Fahrten dürfen vom Fahrer nicht verweigert werden.
Winterreifen Pflicht? Ab 2010 sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schnee glätte, Schneematsch, Eis- oder Reif glätte. M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen („Allwetterreifen“). Für welche Variante Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest. Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber nicht auf. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden nun mit 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg bestraft. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
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